OffenbachServiceTransparenzregister

Transparenzregister

Nachdem seit einigen Wochen vermehrt die Gebührenbescheide für die Führung im Transparenzregister verschickt werden, hat der BDG dazu einen Hinweis inklusive Musterschreiben zur Gebührenbefreiung für Verbände bzw. Vereine auf seiner Homepage:

Zum BDG:


Wie Sie der Einordnung entnehmen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für Vereine, für die ein steuerbegünstigter Zweck im Sinne der Abgabenordnung nachgewiesen wird. Diese Möglichkeit der Gebührenbefreiung ist vor allem das Ergebnis politischer Lobbyarbeit zahlreicher Dachverbände in Berlin gewesen. Um das korrekt – mit Blick auf den bürokratischen Mehraufwand für die Vereine – einzuordnen: Dabei war es sicherlich auch hilfreich, dass wir hier ein gemeinsames Anliegen mit dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) und anderen Dachverbänden hatten. Denn in der ursprünglichen Fassung war keinerlei Gebührenbefreiung für Vereine vorgesehen.